Färnwee - Statuten

Vereinsgründung - Färnwee

Satzung / Statuten

1. Name, Sitz und Gründung
1.1. Der Verein führt den Namen Färnwee
1.2. Der Verein wurde am 27. September 2007 durch Jeannette Reschek und Frank Meier in Paris gegründet.

2. Zweck
2.1. Zweck des Vereins ist in erster Linie das gemütliche Zusammensitzen und dabei Reiseinfos und Tipps sowie Reiseerfahrungen unter den Mitgliedern auszutauschen. Es können auch Fotos, Berichte etc. präsentiert und Adressen weiter empfohlen werden. Des Weiteren werden regelmässig kleine Ausflüge organisiert, bei welchen ein Land, eine Kultur oder die Spezialitäten der jeweiligen Küche im Vordergrund stehen.

3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
3.2. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt Mitwirkenden. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Der zusätzlichen Blog Mitgliedschaft kann von aktiven und passiven sowie von Nicht-Mitgliedern beigetreten werden. Blog Member sind berechtigt, Links zu ihrer Homepage sowie eigene Posts mit Fotos kostenlos auf dem Vereins Blog zu veröffentlichen. (www.faernwee.blogspot.com)

4. Rechte und Pflichten
4.1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. An der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
4.2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und der Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemässer Weise zu unterstützen.

5. Beginn / Ende der Mitgliedschaft
5.1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich oder via Email beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragssteller/in mitzuteilen.
5.2. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver auf passiver Mitgliedschaft) müssen spätestens einen Monat zum Voraus dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
5.3. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
5.4. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
5.5. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstösst. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äussern.
5.6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Mitgliedsbeiträge
6.1. Mitgliedsbeiträge basieren vorläufig auf freiwilliger Basis, wobei der Vorstand eine Beitrags-Änderung mit einer Vorankündigung von drei Monaten vornehmen kann.

7. Organe des Vereins
7.1. Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

8. Mitgliederversammlung
8.1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:- Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten- Entlastung des Vorstands- über die Satzung und deren Änderung, sowie Auflösung des Vereins zu bestimmen
8.2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnungen an alle Vereinsmitglieder.
8.3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgend Punkte zu umfassen:- Bericht des Vorstandes über Aktivitäten und Anlässe- Eintritte und Austritte der Mitglieder- Agenda für kommendes Jahr- Beschlussänderungen
8.4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand einzureichen. Verspätete oder während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erscheinenden stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt.
8.5. Der Vorstand hat eine ausserordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitgliedern dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
8.6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
8.7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung niedergelegt und von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied eingesehen werden.

9. Stimmrecht / Beschlussfähigkeit
9.1. Stimmberechtigt sind aktive und passive Mitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
9.2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
9.3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben ausser Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
9.4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf.
9.5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.

10. Vorstand
10.1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1 Vorsitzender: Jeannette Reschek
1 Kassier: Frank Meier
10.2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.

11. Auflösung des Vereins
11.1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen Zwecke ist das Vereinsvermögen (falls vorhanden) einer gemeinnützigen Organisation zu spenden, welche von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

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